Rechtsprechung
   BVerfG, 06.09.2007 - 1 BvR 2203/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15570
BVerfG, 06.09.2007 - 1 BvR 2203/05 (https://dejure.org/2007,15570)
BVerfG, Entscheidung vom 06.09.2007 - 1 BvR 2203/05 (https://dejure.org/2007,15570)
BVerfG, Entscheidung vom 06. September 2007 - 1 BvR 2203/05 (https://dejure.org/2007,15570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kurzarbeitergeld als eigentumsgeschützte Rechtsposition - Beschränkung der Klagebefugnis

  • Judicialis

    AFG § 72 Abs. 1 Satz 2; ; SGG § 54 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2007 - 1 BvR 2203/05
    Es fehlt insbesondere an einer näheren Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die Frage, ob der Anspruch auf Kurzarbeitergeld eine eigentumsgeschützte Rechtsposition ist, ausdrücklich offen gelassen ist (vgl. BVerfGE 92, 365 ).

    Es dient jedoch nicht nur deren Existenzsicherung, sondern ist eine - Arbeitnehmer und Arbeitgeber begünstigende - Leistung des Solidarausgleichs, deren Zweck vor allem darin liegt, den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben die eingearbeiteten Arbeitnehmer zu erhalten (vgl. BVerfGE 92, 365 ).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2007 - 1 BvR 2203/05
    Die Verfassungsbeschwerde muss sich mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 101, 331 ) und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2007 - 1 BvR 2203/05
    Art. 19 Abs. 4 GG garantiert zwar die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2007 - 1 BvR 2203/05
    Die Verfassungsbeschwerde muss sich mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 101, 331 ) und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2007 - 1 BvR 2203/05
    Nach dieser Rechtsprechung hat der Richter bei der Auslegung von Normen zu beachten, dass er den Beteiligten den Rechtsweg nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren darf (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2007 - 1 BvR 2203/05
    Nach dieser Rechtsprechung hat der Richter bei der Auslegung von Normen zu beachten, dass er den Beteiligten den Rechtsweg nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren darf (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2007 - 1 BvR 2203/05
    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 15/04 R -,.
  • LSG Hessen, 28.01.2004 - L 6 AL 992/02

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Arbeitnehmer -Inhaberschaft des

    Auszug aus BVerfG, 06.09.2007 - 1 BvR 2203/05
    b) das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. Januar 2004 - L 6 AL 992/02 -,.
  • BVerfG, 15.09.2014 - 2 BvR 1746/14

    Zweckentfremdung der Verfassungsbeschwerde zu allgemeiner

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den gesetzlichen Begründungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1, 92 BVerfGG hinsichtlich der Darstellung des grundrechtsrelevanten Sachverhalts (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Januar 2005 - 1 BvR 2375/04 -, juris), der einfachgesetzlichen Rechtslage (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2557/06 -, JR 2007, S. 390; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2007 - 1 BvR 2203/05 -, juris) und der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts (BVerfGE 98, 17 ; 101, 331 ) offensichtlich nicht genügt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht